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Ort: Online |
Die Bundesregierung hat mit der Mietspiegelreform im Jahr 2022 die Bedeutung von Mietspiegeln als Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gestärkt. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind nun erstmals verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Die Reform hat darüber hinaus mit der Einführung einer Mietspiegelverordnung die methodischen Anforderungen an qualifizierte Mietspiegel konkretisiert. So soll vor allem eine rechtssichere und wissenschaftlich fundierte Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete gewährleistet werden. Damit können qualifizierte Mietspiegel vor Gericht – anders als in der Vergangenheit – nicht mehr ohne weiteres angezweifelt werden.
Im Rahmen des Pressegesprächs berichtet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) über die Umsetzung der Mietspiegelreform und die Verbreitung von Mietspiegeln in Deutschland. Gemeinsam mit dem Institut Wohnen und Umwelt (IWU) und der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) präsentiert das BBSR die neue Arbeitshilfe „Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Mietspiegeln“. Sie bietet Kommunen konkrete Unterstützung für die rechtssichere Erstellung und Ausschreibung von Mietspiegeln. Zielgruppen sind sowohl kommunale Stellen, die die Mietspiegel selbst erstellen beziehungsweise extern vergeben wollen, als auch kommerzielle Mietspiegelersteller. Die Veröffentlichung entstand im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Ihre Gesprächspartner sind:
- Matthias Waltersbacher, Referatsleiter für Wohnungs- und Immobilienmärkte im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
- Prof. Dr. Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung an der Universität Regensburg, Vorsitzender der gif-Mietspiegelkommission
- Dr. Max-Christopher Krapp, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim IWU, Institut Wohnen und Umwelt, Darmstadt
Das Pressegespräch findet via Webex statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung. Bitte melden Sie sich bis zum 13. Mai 2024 per E-Mail an: christian.schlag@bbr.bund.de
Ort: Online | Anmeldeschluss: 13.05.2024 |
Mehr Natur im direkten Wohnumfeld – Naturnahes Grünflächenmanagement in Städten und Gemeinden ist ein Schwerpunkt des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Erreicht werden kann dies u.a. durch den Einsatz insektenfreundlicher Mähtechnik, die Reduzierung der Mahdintensität, die Anlage und Förderung von Wildblumenwiesen oder den Einsatz bestäuberfreundlicher Pflanz- und Gehölzarten. So können urbane Grünflächen sowohl dazu beitragen, das städtische Lokalklima zu verbessern und Kohlenstoff zu binden, als auch notwendigen Raum für biologische Vielfalt und menschliche Erholung zu bieten.
In dem Online-Seminar geben Expert*innen Einblicke, wie gute Planung von naturnahem Grünflächenmanagement aussehen kann und wie sich eine solche Vorgehensweise in der Praxis umsetzen lässt. Auch ein Überblick über geeignete technische Geräte wird Bestandteil des Seminars sein ebenso wie die Vorstellung der aktuellen Fördermöglichkeiten im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (Förderangebot 444 der KfW).
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Kommunen, Grünflächenämter, Landkreise, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Wohnungsunternehmen und Vereine, Kirchen, Verbände sowie private und zivilgesellschaftliche Flächennutzer*innen.
Vorläufiges Programm
- «Natürlicher Klimaschutz im Siedlungsbereich» (Stella Weweler, Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz)
- Förderrichtlinie «Natürlicher Klimaschutz in Kommunen» (KfW)
- «Konzepte für die naturnahe Pflege des Stadtgrüns: Von der Erstellung zur Umsetzung» (Robert Spreter, Kommbio / Gerhard Stricker, Stadt Köln)
- «Anlage- und Aufwertungsmaßnahmen von naturnahen Grünflächen» (Tom Bluth, Deutsche Wildtier Stiftung)
- «Geeignete Maschinen für die naturnahe Grünflächenpflege: Steckbriefe und Erfahrungsberichte» (Sophia Metz, Gemeinde Haar / Prof. Dr. Johannes Steidle, Universität Hohenheim)
Weitere Informationen und die Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie hier